Integration des Hinweisgebersystems in die Corporate Governance
Die Bundesregierung will Whistleblower im beruflichen Umfeld künftig besser schützen. Das sieht ein neuer Gesetzentwurf vor, durch den die Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie in nationales Recht erfolgt. Das Hinweisgeberschutzgesetz könnte noch dieses Jahr verabschiedet werden und Anfang 2023 in Kraft treten. Viele Unternehmen haben sich noch nicht ausreichend damit beschäftigt, wie das Hinweisgebersystem sinnvoll in die Aufbau- und Ablauforganisation integriert werden kann. Prof. Dr. Carl-Christian Freidank zeigt den Zusammenhang zur Corporate Governance auf und erläutert, wie ein Hinweisgebersystems in die Corporate Governance, insbesondere von Aktiengesellschaften, integriert werden kann.